
| UKRAINE - Auch schon mit Apostille? |
| Ukraine
(Ukraina), Republik,
(einschließlich der Republik Krim - Respublica Krym) Internationales Kennzeichen: UA Verfassung von 1996 Hauptstadt: Kyiw (Kiew), 2,6 Mio Einwohner Staatssprache: Ukrainisch, seit 2003 Russisch als Minderheitensprache Regierungschef: Mykola
Asarow (seit März 2010) Siehe auch die Internetseiten: der Botschaft der Ukraine in Deutschland: httpp://ww.botschaft-ukraine.de/ der Botschaft der Ukraine in Österreich: httpp://www.ukremb.at/
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| Das seit 16. Juli 1990 unabhängige Land ist das
flächenmäßig größte Land Europas. Es erreicht mit über 603.000
km² beinahe die doppelte Größe der Bundesrepublik Deutschland, die
über 357.000 km² verfügt. Die Ukraine unternimmt seit ihrer Unabhängigkeit am 16. Juli 1990 große Anstrengungen, die insbesondere in wirtschaftlichen Belangen eine Verbesserung der inneren Situation des Landes bringen sollen. Sie öffnet sich weit in Richtung Europa, indem es in allen Bereichen nach europäischem Standard strebt. Einen ersten Höhepunkt konnte dieses Bemühen im vereinbarten und im Jahr 2000 in Kraft getretenen Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits, und der Ukraine andererseits, finden. Im Verwaltungs- und Rechtswesen wird die Angleichung an die EU angestrebt, mit dem Ziele in Zukunft die Mitgliedschaft zu erwerben. Die Ukraine möchte auch Mitglied der WTO und der NATO werden. Wesentliche Teile der Wirtschaftskraft des Landes müssen derzeit für die Sanierung der Folgeschäden des Reaktorunfalles in Tschernobyl im Jahre 1986 aufgewendet werden. Die internationale Tschernobyl-Stiftung beabsichtigt im heurigen Jahre 2004 mit westlichen Hilfsgeldern einen neuen Betonmantel um das bereits brüchig gewordenen Unglücksreaktorobjekt zu legen. Wünschen wir dem Vorsitzenden der Stiftung, dem Schweden und ehemaligen UN-Waffeninspektor im Irak, Hans Blix dabei viel Erfolg. |
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Beglaubigungs-/Legalisierungsbestimmungen : Die Ukraine ist am 2. April 2003 dem Haager Übereinkommen über die Befreiung der Urkunden von der Beglaubigung/Legalisation beigetreten. Belgien und die Bundesrepublik Deutschland als Signatarstaaten des Übereinkommens haben gegen den Beitritt der Republik Ukraine fristgerecht Einspruch gemäß Artikel 12, Absatz 2 des Übereinkommens erhoben. Belgien hat seinen Einspruch später wieder widerrufen. Gemäß Artikel 12 Absatz 3 tritt der Beitritt der Republik Ukraine gegenüber den Staaten, die gegen den Beitritt keinen Einspruch erhoben haben, am 60. Tage nach der in Absatz 2 genannten Frist in Kraft. Diese Frist ist am 22. Dezember 2003 abgelaufen, sodaß die Ukraine nunmehr Mitgliedsstaat des Übereinkommen geworden ist. |
