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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (auszugsweise, sonst siehe Fachliteratur):
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| a) Bilaterale Staatsverträge bestehen mit
folgend angeführten Ländern. Urkunden, die in diesen Ländern öffentlich
ausgestellt und beglaubigt sind, stehen inländischen Urkunden gleich (teilweise
Einschränkungen!):
Belgien, Dänemark (bestimmte Behörden), Frankreich, Griechenland (Rechtshilfeabkommen), Großbritannien und Nordirland, Italien, Luxemburg, Österreich, Schweiz, Portugal und Marokko b) Multilaterale Übereinkommen: New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche aus 1961, Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen 1958, Übereinkommen über die Erteilung von Auszügen aus Personenstandsbüchern aus 1956, CIEC-Personenstandsübereinkommen 1957, Europäisches Beglaubigungsübereinkommen 1968, Vierstaatenabkommen im Bereich der Sozialen Sicherheit (Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein), Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen 1977, Haager Kindesentführungsübereinkommen 1961, Lugano-Übereinkommen aus 1988, das EUGVÜ und die EUGVO, und viele andere. Alle diese Übereinkommen weisen unterschiedlichen Mitgliederstand auf. |
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REPUBLIK ÖSTERREICH (auszugsweise, detailliert siehe Fachliteratur):
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| a) Bilaterale Staatsverträge: Deutschland
(gerichtliche und Urkunden der Verwaltungsbehörden, des Personenstandes und die
Urkunden der Notare), Schweiz (Urkunden von den im Abkommen beschriebenen
Behörden);
weiters: Belgien (Rechtshilfevertrag) Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Jugoslawien, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Polen, Rumänien (Gerichte u. Verwaltungsbehörden), Schweden, Schweiz (nur gerichtliche Urkunden), Slowakei, Slowenien, Spanien (nur Urkunden der Gerichte), Tschechien, Türkei, Ungarn b) Multilaterale Übereinkommen: New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche aus 1961, Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen 1958, Übereinkommen über die Erteilung von Auszügen aus Personenstandsbüchern aus 1956, CIEC-Personenstandsübereinkommen 1957, Europäisches Beglaubigungsübereinkommen 1968, Vierstaatenabkommen im Bereich der Sozialen Sicherheit (Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein), Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen 1977, Haager Kindesentführungsübereinkommen 1961, Lugano-Übereinkommen aus 1988, das EUGVÜ und die EUGVO, sowie viele andere. Alle diese Übereinkommen weisen unterschiedlichen Mitgliederstand auf. |
ANDERE STAATSVERTRÄGE MIT BESTIMMUNGEN ÜBER DIE BEGLAUBIGUNG & LEGALISATION
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